Infos zur Kündigung
Ab sofort gelten bei Wohnheimvermietungen folgende Kündigungsfristen:
Der Mietvertrag kann bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats gekündigt werden (§ 573 c Abs. 1 BGB). Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats.



