Montag, 6. Februar 2012

Infos zur Kündigung

Ab sofort gelten bei Wohnheimvermietungen folgende Kündigungsfristen:

Der Mietvertrag kann bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats gekündigt werden (§ 573 c Abs. 1 BGB). Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats.



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